Rechtsprechung
LG Berlin, 01.02.2011 - 51 T 80/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen eine Räumungsankündigung an die Mieter des Hauses eines Schuldners ist nicht begründet; Zurückweisung einer Erinnerung gegen eine Räumungsankündigung an die Mieter des Hauses eines Schuldners
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Erinnerung gegen befürchtetes zukünftiges Verhalten des Gerichtsvollziehers im Räumungstermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 766
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen eine Räumungsankündigung an die Mieter des Hauses eines Schuldners ist nicht begründet; Zurückweisung einer Erinnerung gegen eine Räumungsankündigung an die Mieter des Hauses eines Schuldners - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erinnerungsbefugnis eines mitbesitzenden Dritten vor Räumungstermin?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Pressemitteilung)
Sofortige Beschwerde gegen Räumung der Liebigstraße 14 zurückgewiesen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten
Auszug aus LG Berlin, 01.02.2011 - 51 T 80/11
Sollte festzustellen sein, dass der Beschwerdeführer einen tatsächlichen Mitbesitz oder Alleinbesitz an dem Haus oder Teilen davon ausübt, ohne dass es darauf ankommt, wie dieser Besitz erlangt und ob er berechtigt ist, so darf der Beschwerdeführerin, da gegen ihn kein Titel vorliegt, nicht zwangsgeräumt werden (vgl. BGH, Rpfleger 2004, 640 f.).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.02.2011 - 35 M 267/11
Sofortige Beschwerde gegen Räumung der Liebigstraße 14 zurückgewiesen
Landgericht Berlin, Beschluss vom 1. Februar 2011, Aktenzeichen 51 T 80/11.